Wie geht das ? Zurück
 
Steht ein Baum ausserhalb der gesetzlichen Fällzeit,
diese ist von Ende Oktober bis Ende Februar,
zum fällen an, gibt es gewisse Voraussetzungen,
die Erfüllt werden müssen, um auch ein Fällen nach
der gesetzlichen Fällzeit durchzuführen.
Diese sind auch im gewerblichen und privaten
Bereich verschieden.



Bäume fällen und entsorgen
Sonderfällungen mit SKT, Hebebühne oder Autokran,
Baumpflege Totholzbeseitigung, Baumschnitt,
Baumkontrolle Standfestigkeit, Schädlingsbefall, Pilzkrankheiten

Wir betreuen Kunden in folgenden Bezirken:
Heilbronn, Neckarsulm, Ludwigsburg, Flein, Weinsberg, Bad Friedrichshall, Gemmrigheim, Bönnigheim, Kirchheim, Ilsfeld, Talheim, Horkheim, Sontheim, Brackenheim, Zaberfeld, Schwaigern, Nordheim, Untergruppenbach, Beilstein, Bad Friedrichshall, Bad Wimpfen, Abstatt, Lehrensteinsfeld, Sülzbach, Weinsberg, EllhofenObersulm, Untergruppenbach, Abstatt, Beilstein, Großbottwar, Güglingen, Neuenstadt am Kocher, Bietigheim-Bissingen, Ilsfeld, Steinheim an der Murr, Tamm, Wüstenrot, Mainhardt, Bretzfeld, Öhringen, Oedheim, Gundelsheim, Bad Rappenau, Eppingen, Winnenden, Backnang, Lehrensteinsfeld, Murrhardt, Horrheim,